Allgemeines
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Außerdem bist du herzlich zu unseren Aktionen eingeladen. Informiere dich dazu bei Twitter oder Instagram, was gerade ansteht. Wir freuen uns auf dich!
Warum wollt ihr enteignen?
Die kurze Antwort: Wir wollen nicht, dass profitorientierte Wohnungsunternehmen mit unserer Miete Gewinne machen.
Die Miete soll die Unkosten für das Wohnen decken und nicht bewirken, dass einige Konzerne Millionengewinne machen. Die Wohnungsknappheit führt dazu, dass die Wohnungskonzerne die Mieten immer weiter in die Höhe treiben können, denn wir sind auf ein Dach über dem Kopf angewiesen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und sollte genau wie Gesundheit oder öffentlicher Nahverkehr nicht dazu dienen, einzelne Menschen durch unsere Not reich zu machen.
Sollen Genossenschaften auch enteignet werden?
Nein, wir wollen nur große gewinnorientierte Wohnungsunternehmen enteignen.
Genossenschaften sind nicht gewinnorientiert, deswegen sind die Konditionen bei Genossenschaften auch so viel günstiger. Die Genossenschaften zeigen, wie es geht: Wenn Wohnraum nämlich aus der Gewinnerzielungspraxis herausgenommen wird und die Mieter*innen mitbestimmen können, klappt es viel besser. Aber nicht alle Menschen haben das Geld, um Genossenschaftsanteile zu kaufen und viele Genossenschaften haben lange Wartelisten. Daher kann es nicht die einzige Antwort auf das Wohnungsproblem in Hamburg sein.
Wieso soll Enteignen gegen Wohnungsnotstand helfen, wenn dadurch keine einzige neue Wohnung gebaut wird?
Der Wohnungsnotstand liegt daran, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt. Jedes Jahr fallen mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, als neue gebaut werden. Solange Wohnungskonzerne weiterhin Wohnungen verteuern, leer stehen lassen, Luxus sanieren und als Spekulationsobjekte betrachten, werden sich die Mieten nicht stabilisieren können.
Dass darüber hinaus Hamburg eine wachsende Stadt ist und daher selbstverständlich auch neue Wohnungen gebaut werden sollen, steht dazu nicht im Widerspruch. Aber durch viel teuren Neubau wirst du dir nicht unbedingt eine Mietwohnung leisten können, durch Enteignung schon.
Was passiert denn, wenn mein Haus enteignet wird?
Dein Mietvertrag bleibt bestehen und du zahlst weiter Miete. Diese wird jedoch (deutlich) reduziert werden, da nicht mehr das Gewinn der Konzerne davon bezahlt werden muss. Von der Miete werden Instandhaltung sowie, über einen längeren Zeitraum gestaffelt, die Entschädigungen für die Vermieter gezahlt.
Profitiere ich auch, wenn mein Haus nicht enteignet wird?
Ja, denn in Hamburg gilt der Mietenspiegel. Wenn also viele Häuser in deinem Stadtteil enteignet werden und dadurch die Miete gesenkt wird, muss auch dein*e Vermieter*in die Miete dementsprechend nach unten anpassen.
Hasst ihr Vermieter*innen?
Nein, darum geht es überhaupt nicht. Wohnungskonzerne, die am Markt bestehen wollen, müssen Profit machen, wachsen und sich gegenüber Konkurrenz behaupten. Das sind die Regeln des Kapitalismus.
Einige Wohnungskonzerne verhalten sich allerdings darüber hinaus besonders mies zu ihren Mieter*innen, lassen die Wohnungen verschimmeln, ekeln einzelne Mieter raus oder lassen Wohnungen leer stehen um den Preis zu steigern. Solches Verhalten finden wir schon richtig scheiße.
Der Verfassungsschutz warnt vor „Linksextremisten“ bei Hamburg Enteignet. Was sagt ihr dazu?
Unsere Initiative möchte dem Artikel 15 des Grundgesetzes Geltung verschaffen und zwar mit den Mitteln von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, wie sie in Artikel 50 der Hamburgischen Landesverfassung geregelt sind. Insofern ist das Vorgehen des Hamburger Verfassungsschutzes selbst antidemokratisch und verfassungsfeindlich.
Bei Hamburg Enteignet können alle Menschen mitarbeiten, die das Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Enteignung der großen, profitorientierten Wohnungsunternehmen teilen. Eine deutliche Grenze ziehen wir nur zu rechter, rassistischer, sexistischer oder anderer unsolidarischer Ideologie. Ob der Hamburger Verfassungsschutz einzelne Menschen oder Gruppen als „linksextremistisch“ bezeichnet, ist für uns kein Maßstab.
Unser Vorbild „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“ aus Berlin ist übrigens mit ganz ähnlichen Vorwürfen überzogen worden. An dem Erfolg des dortigen Volksbegehrens, bei dem über 59% der Berliner*innen für die Enteignung der Wohnungskonzerne gestimmt haben, hat dies nichts geändert.
Volksentscheid
Wie läuft ein Volksentscheid ab?
Es gibt 3 Stufen: Volksinitiative – Volksbegehren – Volksentscheid.
Für die ersten beiden Stufen müssen eine gewisse Anzahl von Unterschriften gesammelt werden und auf der letzten Stufe gibt es tatsächlich eine Abstimmung, meist zeitgleich zu einer Bundes- oder Landtagswahl und alle Hamburger*innen können mit ja oder nein stimmen.
Was passiert mit meinen Daten wenn ich unterschreibe?
Wir müssen die Unterschriftenliste im Original abgeben, daher achten wir selbstverständlich sehr genau auf die Listen. Nach dem Sammeln werden die Unterschriften zusammengezählt und die Listen in einem Schrank verschlossen. Am Ende der Sammelphase werden die Listen im Rathaus übergeben. Dritte werden keinen Einblick in die Daten bekommen, das ist ausgeschlossen.
Reicht es, wenn ich einmal unterschrieben habe?
Nein, wir brauchen deine Unterschrift sowohl für die Volksinitiative als auch für das Volksbegehren, also die 2. Stufe. Anschließend brauchen wir natürlich auch dein „ja“ wenn die Abstimmung des Volksentscheids läuft.
Müssen meine Daten korrekt angegeben sein?
Ja, wir brauchen deinen Namen und deine Adresse, wie er auf deinem Ausweis steht. Denn nur Wahlberechtigte in Hamburg dürfen teilnehmen. Stichprobenartig wird der Senat kontrollieren, ob tatsächlich real existierende Wahlberechtigte ihre Unterschrift abgegeben haben. Dafür brauchen wir die korrekten Daten.
Die Enteignung
Ihr heißt „Hamburg Enteignet“, aber manchmal lese ich auch von „Vergesellschaftung“. Woran liegt das?
Wir heißen „Hamburg Enteignet“, und reden von Enteignungen weil sich unter diesem Begriff jede*r etwas vorstellen kann. Tatsächlich heißt das rechtliche Instrument, das wir nutzen wollen, aber „Vergesellschaftung“. In fast jederlei Hinsicht hat das jedoch den selben Effekt wie eine Enteignung.
Ist das nicht verfassungswidrig und rechtlich unmöglich?
Nein! Nach Art. 15 unseres Grundgesetzes kann der Staat – und damit auch die Freie und Hansestadt Hamburg – ganze Wirtschaftszweige vergesellschaften. Unsere Verfassung sieht eine Vergesellschaftung geradezu vor.
Ein Familienmitglied von mir hat 3 Mietwohnungen. Werdet ihr auch diese Wohnungen enteignen?
Nein. Nach unserem Plan sollen nur Unternehmen mit mindestens 500 Wohnungen enteignet werden. Wenn wir davon ausgehen, dass jede dieser Wohnungen durchschnittlich 200.000 € wert ist und das ist für Hamburg ein sehr, sehr niedriger Wert werden also nur Unternehmen enteignet, die mindestens 100 Millionen € wert sind. Das ist ein Zehntel einer Milliarde! Wenn es für dein Familienmitglied also nicht zum guten Ton gehört, dienstags mit den Aldi-Brüdern Austern zu schlürfen, musst du dir eher keine Sorgen machen.