WARUM ENTEIGNEN?

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1. Der Mietenwahnsinn in Hamburg muss endlich ein Ende haben!

Die Mieten in Hamburg haben sich seit 1999 um 59,3% erhöht. Allein im Jahr 2021 stieg der Mietspiegel um 7,3%. Die Löhne sind in der gleichen Zeit kaum gestiegen. Immer mehr Menschen sind von Verdrängung betroffen. Mit unserem Volksbegehren wollen wir diese Verdrängung stoppen.

2. Immobilienkonzerne sind hauptverantwortlich für den Mietenwahnsinn

Steigende Mieten, dubiose Nebenkosten, sinnlose Modernisierungen, Heizungsausfall im Winter: Immobilenunternehmen wie Vonovia, Heimstadten und Co. sind für solche Probleme besonders bekannt. Ihr Geschäftsmodel ist der Profit auf Kosten der Mieter*innen. Sie sind “gezwungen”, unsere Mieten immer weiter zu erhöhen – denn nur so können sie die hohen Gewinnbeteiligungen zahlen, die sie versprochen haben. Wegen ihrer Größe können Vonovia & Co den Mietmarkt besonders beeinflussen.

3. Wir wollen dauerhaft bezahlbare Mieten

Durch die Vergesellschaftung kann in 70.000- 100.000 Wohnungen direkt die Miete gesenkt werden. Denn von unserer Miete muss dann nicht mehr der Profit von Vonovia & Co. bezahlt werden, sondern nur noch die tatsächlich entstehenden Kosten. Die Mietsenkungen hätten auch einen Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt, denn die sinkenden Mieten drücken den Mietspiegel. Das hilft allen Mieter*innen.

4. Wir wollen mitbestimmen

Nicht nur im privaten, sondern auch im staatlichen Wohnungssektor haben Mieter*innen kaum Mitspracherechte. Durch die Vergesellschaftung könnte die Mitbestimmung und Kontrolle der Mieter*innen deutlich ausgebaut werden – denn die Häuser sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt und unter demokratischer Beteilung von Stadtgesellschaft und Mieter*innen verwaltet werden. Wir wollen mitreden, wenn es um Sanierung und Klimaschutz, um Gemeinschaftsräume, um Hofbegrünung und Kinderspielplätze, um barrierefreie Wohnungen und alternative
Wohnformen geht.

5. Von Vergesellschaftung profitiert die ganze Stadt- auch Kleingewerbe, Kultur und der soziale Bereich

Durch Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kann Hamburg Probleme lösen, für die der Politik heute jedes Mittel fehlt. Öffentliches Eigentum erlaubt nicht nur leistbare Mieten, sondern auch Schutz für Kleingewerbe, Raum für Kunst und alternative Jugendkultur, dezentrale Unterbringung von Geflüchteten oder Schutzräumen vor häuslicher Gewalt.

6. Enteignung ist möglich – so steht es im Grundgesetz

Wir berufen uns mit unserem Volksbegehren auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: “Grund und Boden […] können zum Zweck der Vergesellschaftung […] in Gemeineigentum überführt zu werden“.
In Berlin haben mehrere Rechtsgutachten belegt, dass das Vergesellschaften von Immobilienkonzernen rechtlich zulässig ist. Zu diesem Ergebnis kommt zum Beispiel der wissenschaftliche Dienst vom Bundestag. Siehe folgende Ausarbeitung (PDF).

7. Hamburg kann sich die Vergesellschaftung leisten

Artikel 15 Grundgesetz erlaubt es, die Immobilienunternehmen deutlich unter Marktwert zu entschädigen. Diese Entschädigung kann vollständig aus den Mieten der vergesellschafteten Wohnungen finanziert werden. Der Hamburger Landeshaushalt muss dafür nicht belastet werden. Das Land Hamburg könnte für die Vergesellschaftung einen Kredit aufnehmen und diesen im Laufe der Jahre aus den Mieteinahmen tilgen. Danach werfen die Wohnungen weiterhin Einnahmen ab, von denen zum Beispiel Neubau finanziert werden kann.

Die Kampagne Deutsche Wohnen und Co. enteignen in Berlin, hat auf ihrer Webseite dargestellt, wie eine Finanzierung möglich wäre.

8. Neubau muss sozial stattfinden

Große private Wohnungsunternehmen bauen fast keine neuen Wohnungen und wenn, dann eher teure Luxus- oder Eigentumswohnungen. Das Geschäftsmodell von Vonovia & Co besteht vor allem darin, bestehende Wohnungen aufzukaufen und die Miete zu erhöhen. Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem durch Wohnungsbaugesellschaften geschaffen. Durch die Vergesellschaftung entsteht ein großes gemeinwohlorientiertes Wohnungsunternehmen, das Neubau ankurbeln und sozial gestalten kann.